1. Ist der Käufer/oder Auftragnehmer Unternehmer, leistet B.S.R. für Mängel der Ware zunächst
nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung.
2. Ist der Käufer/oder Auftragnehmer Verbraucher, hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung erfolgen soll. B.S.R.
ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Wählt der Käufer/oder Auftragnehmer eine Nachbesserung,
steht B.S.R. eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen zu.
3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, verweigert B.S.R. die Beseitigung des Mangels
nach Erfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder ist sie B.S.R. aus anderen Gründen
unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswertigkeit der
gekauften Ware, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann der Kunde statt der Leistung im Rahmen der
Haftungsbeschränkung, IX., verlangen.
4. Unternehmen müssen B.S.R. offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware oder des Werkes schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen B.S.R. innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu
dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel
schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung
bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde
der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft
ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf
die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
B.S.R. die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher
beträgt diese zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Rechte des Kunden wegen Mängeln
bei gebrauchten Sachen oder bei Werken verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware
oder Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn B.S.R. grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Falle von B.S.R. zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantie im Rechtssinne erhält der Kunde durch B.S.R. nicht. Herstellergarantien bleiben
davon unberührt.